Bebauungsplan „Im Sand“: Vorberatung im AUT geboten – viele Fragen offen

Bebauungsplan Im Sand

Die Fraktion Grüne Liste unterstützt Vorhaben, um einheimischen Gewerbetreibenden Erweiterungsflächen anzubieten. Die Erfahrungen aus anderen Planungsverfahren zeigen, wie wichtig es ist, diese so zu planen, dass sie nicht an Einwänden scheitern.

1,5 Jahre liegen zwischen der linken und rechten Aufnahme. Das ist die einzige Unterlage, die uns für die Gemeinderatssitzung am 17.01.16 zur Verfügung stand. Dabei geht es beim Bebauungsplan „Im Sand“ um das grösste Gewerbegebiet, das die Gemeinde plant. Die Unterlagen geben allerdings keine Auskunft über die geschätzte Anzahl der möglichen neuen Arbeitsplätze und über die geschätzten Gewerbesteuer-Mehreinnahmen. Weiter gibt es keine Informationen zu den geschätzten Erschliessungskosten und den geplanten Erlösen aus Grundstücksverkäufen. Das sind doch die Fakten, die wir von einem Bürgermeister erwarten, um den Einwohnern die Bedeutung des Vorhabens deutlich zu machen. Wir opfern nicht wertvolle Acker- und Naturflächen, ohne zu wissen, was wir dafür erhalten.

In der Beschlussvorlage ist von einem artenschutzrechtlichen Gutachten, von einem Bebauungsplanentwurf und von einem Erschließungskonzept die Rede. Alle drei Unterlagen liegen uns Gemeinderäten nicht vor. Mit welchem Zusatzverkehr ist zu rechnen? Wie verlaufen die Verkehrsströme heute und in Zukunft falls die Umgehungsstraße doch gebaut wird? Wird sich die Lage an der Kreuzung K 3576 / K 3575 verschärfen – diese Kreuzung ist heute schon ein Unfallschwerpunkt? Wie ist für die Arbeitnehmer der Anschluss an den öffentlichen Verkehr geplant? Alles Fragen, die sich stellen und die eine Vorberatung im AUT mehr als rechtfertigen. Bürgermeister Klaus Detlev Huge hat beim Neujahrsempfang betont, wie wichtig ihm der Sachverstand der sachkundigen Bürger sei: warum wollte er diesen Bebauungsplan ohne Vorberatung im AUT starten?

Unerklärlich ist uns zudem, wie der Planer auf der Übersicht, die uns vorliegt, eine Ausgleichsfläche vorschlagen kann, die bereits durch die Planung der Umgehungsstrasse als Ausgleichsfläche beansprucht wird. Warum ist dies niemanden aufgefallen? Was für jede andere Bebauungsplanaufstellung gilt, soll auch für dieses wichtige Vorhaben gelten: Vorberatung im AUT auf Basis von vollständigen Unterlagen. (fx)