Der Antrag wurde am 23. Juli 2019 gestellt
Antrag
In Fortführung des Antrages der SPD Fraktion vom 07.05.2019, der das Ziel einer klimaneutralen Gemeinde hat, beantragt die Fraktion der Grünen Liste folgenden weitergehenden Antrag:
Es liegt in der Verantwortung der Gemeinde Bad Schönborns, ihre gesamte Gestaltungsmacht auszunutzen, um der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Klimakrise gerecht zu werden und diese endlich als das zu behandeln, was sie ist: eine existentielle Krise.
Daher beschließt der Gemeinderat
von Bad Schönborn die Ausrufung des
Klimanotstandes.
Der Bad Schönborner Gemeinderat
a) erklärt den Klimanotstand und
erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen
als Aufgabe von höchster Priorität an.
b) erkennt, dass die bisherigen
Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad
Celsius zu begrenzen.
c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab Oktober 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts in der Begründung dargestellt werden.
d) fordert
den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit jährlich über
Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu
erstatten, erstmalig in der ersten Sitzung im Jahr 2020.
e) fordert
auch die von der Gemeinde gehaltenen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit
ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Gemeinderat dazu
in 2020 Bericht zu erstatten.
f) fordert
auch andere Kommunen der Umgebung, die Bundesländer und die Bundesrepublik
Deutschland auf, dem eigenen Vorbild zu folgen und den Klimanotstand
auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein
vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den
derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger
Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial
gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte
Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen
Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.
Begründung
Der
fortschreitende Klimawandel macht ein konsequentes Handeln notwendig, um
klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Nur durch eine deutliche Erhöhung
aktueller Bemühungen lässt sich das globale Ziel der Begrenzung der Erhöhung
der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad noch erreichen.
Durch die
Erklärung des Klimanotstands sollen für alle künftigen Entscheidungen der Gemeinde
Bad Schönborn die Auswirkungen auf das Klima überprüft werden und
umweltfreundliche Lösungen bevorzugt werden.
Damit würde die
Stadt dem Vorbild anderer Kommunen und Städte aus der Region (z.B. Karlsruhe,
Heidelberg und Bühl) folgen.
Der Begriff Klimanotstand
soll dabei nicht als ein „Notstand“ im rechtlichen Sinne verstanden werden.
Vielmehr soll durch diese Bezeichnung die akute Bedrohung des Klimawandels
durch die Gemeinde Bad Schönborn anerkannt werden und Maßnahmen zum Klimaschutz
als eine Aufgabe höchster Priorität eingeordnet werden.
Die Gemeinde Bad Schönborn kann mit ihren kommunalen Handlungsmöglichkeiten in den folgenden Bereichen am meisten erreichen:
- lokale Energie- und Verkehrspolitik
- Flächennutzung
- Versorgung und Entsorgung (z. B. Wasser, Abwasser; Abfälle via Landkreis)
- öffentliche Beschaffung
- als den BürgerInnen nahestehendste Gebietskörperschaft (Vorbildfunktion, Kommunikationsfunktion zur Bewusstseinsbildung)
Die bereits
bestehenden Maßnahmen und Aktivitäten wie z.B. die energetische
Gebäudesanierung von gemeindeeigenen Gebäuden sollten auf mögliche
Optimierungen hin überprüft werden, auch eine Solarpflicht für Neubauten ist zu erwägen. (tt)