Antrag „Klimanotstand ausrufen“

In Bad Schönborn ist gutes Klima zuhause

Der Antrag wurde am 23. Juli 2019 gestellt

Antrag

In Fortführung des Antrages der SPD Fraktion vom 07.05.2019, der das Ziel einer klimaneutralen Gemeinde hat, beantragt die  Fraktion der Grünen Liste folgenden weitergehenden Antrag:

Es liegt in der Verantwortung der Gemeinde Bad Schönborns, ihre gesamte Gestaltungsmacht auszunutzen, um der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Klimakrise gerecht zu werden und diese endlich als das zu behandeln, was sie ist: eine existentielle Krise.

Daher beschließt der Gemeinderat von  Bad Schönborn die Ausrufung des Klimanotstandes.

Der Bad Schönborner Gemeinderat

a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab Oktober 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ressorts in der Begründung dargestellt werden.

d) fordert den Bürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten, erstmalig in der ersten Sitzung im Jahr 2020.

e) fordert auch die von der Gemeinde gehaltenen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Gemeinderat dazu in 2020 Bericht zu erstatten.

f) fordert auch andere Kommunen der Umgebung, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem eigenen Vorbild zu folgen und den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

Begründung

Der fortschreitende Klimawandel macht ein konsequentes Handeln notwendig, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Nur durch eine deutliche Erhöhung aktueller Bemühungen lässt sich das globale Ziel der Begrenzung der Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad noch erreichen.

Durch die Erklärung des Klimanotstands sollen für alle künftigen Entscheidungen der Gemeinde Bad Schönborn die Auswirkungen auf das Klima überprüft werden und umweltfreundliche Lösungen bevorzugt werden.

Damit würde die Stadt dem Vorbild anderer Kommunen und Städte aus der Region (z.B. Karlsruhe, Heidelberg und Bühl) folgen.

Der Begriff Klimanotstand soll dabei nicht als ein „Notstand“ im rechtlichen Sinne verstanden werden. Vielmehr soll durch diese Bezeichnung die akute Bedrohung des Klimawandels durch die Gemeinde Bad Schönborn anerkannt werden und Maßnahmen zum Klimaschutz als eine Aufgabe höchster Priorität eingeordnet werden.

Die Gemeinde Bad Schönborn kann mit ihren kommunalen Handlungsmöglichkeiten in den folgenden Bereichen am meisten erreichen:

  • lokale Energie- und Verkehrspolitik
  • Flächennutzung
  • Versorgung und Entsorgung (z. B. Wasser, Abwasser; Abfälle via Landkreis)
  • öffentliche Beschaffung
  • als den BürgerInnen nahestehendste Gebietskörperschaft (Vorbildfunktion, Kommunikationsfunktion zur Bewusstseinsbildung)

Die bereits bestehenden Maßnahmen und Aktivitäten wie z.B. die energetische Gebäudesanierung von gemeindeeigenen Gebäuden sollten auf mögliche

Optimierungen hin überprüft werden, auch eine Solarpflicht für Neubauten ist zu erwägen. (tt)