Antrag Geschäftsordnung ergänzen

Status: an die Gemeindeverwaltung übergeben am 22. September

HH2015 Keine Gestaltungsspielraum

Antrag „Ergänzung der Geschäftsordnung“

Sehr geehrter Herr Huge, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

die Bearbeitung der Anträge der Fraktionen im Gemeinderat führt immer wieder zu Diskussionen wie z.B. wann Anträge im Gemeinderat behandelt werden oder was mit den in die Ausschüsse verwiesenen Anträgen geschehen ist. Verbesserungswürdig ist zudem der Informationsaustausch zu den im Gemeinderat oder bei öffentlichen Bürgerversammlungen präsentierten Unterlagen. Diese werden immer wieder erst auf ausdrückliche Nachfrage – teilweise nach mehrmaliger Bitte – zugesendet; d.h. häufig stehen den Gemeinderäten die Dokumente nicht zur Verfügung, auf die z.B. in der Niederschrift verwiesen wird.

Daher beantragen wir

folgende sinngemäße Ergänzungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats:

Art. 13 Abs. V (neu)
Anträge von Gemeinderäten oder Fraktionen, die vom Gemeinderat an einen Ausschuss zur Beratung verwiesen wurden, sind spätestens in der übernächsten Sitzung dieses Ausschusses auf dessen Tagesordnung zu setzen. Ausnahmen regelt der Ältestenrat.

Art. 14 Abs. III (neu)
Alle benutzten Sitzungsunterlagen, Tischvorlagen, gezeigten Präsentationen aus Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie aus öffentlichen Bürgerversammlungen werden den Gemeinderäten und sachkundigen Bürgern innerhalb von drei Werktagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es gelten dabei die Bestimmungen von Artikel 6 (Verschwiegenheitspflicht).

Wir würden uns freuen, wenn sich die anderen Fraktionen im Gemeinderat, diesem Antrag anschliessen würden.
Mit freundlichen Grüßen

Felix Harling
Fraktionsvorsitzender Grüne Liste Bad Schönborn