Bauleitplanung als Baustein der energie- und klimapolitischen Konzepte

In der Gemeinde werden immer wieder neue Gebiete nachverdichtet oder neu entwickelt. In den örtlichen Bauvorschriften und schriftzlichen Festsetzungen zu den Bebauungsplänen können viel mehr Maßnahmen die sich positiv für den Umwelt- und Klimaschutz auswirken verbindlich festgeschrieben werden als man denkt.

Bisher wird dies punktuell immer wieder auch in Bad Schönborn so gehandhabt, es fehlt aber eine durchgängige und stringente Handhabung, so dass immer wieder Punkte bei Baugebieten fehlen bzw. auch fehlerhaft formuliert werden.

Unser Antrag zielt darauf ab, zu den verschiedenen Themen die entsprechenden Formulierungen zu erarbeiten und um so aus einer Vielzahl von möglichen Maßnahmen stets die passenden für jedes Baugebiet auszuwählen zu können.

Mögliche Aspekte sind Photovoltaik, Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Pflanzgebote, Artenschutz, zu verwendende Materialien, Verbot von Schottergärten, Verwendung von Sickerpflaster, Verhältnis von Gebäudehüllfläche zu beheizbarem Gebäudevolumen (A/VVerhältnis), Ausrichtung der Gebäude, Verschattungsvermeidung und vieles mehr.

Antrag: Bauleitplanung als Baustein der energie- und klimapolitischen Konzepte

Die Bauleitplanung sollte hinsichtlich der der energie- und klimapolitischen Konzepte von Bad Schönborn als wichtiger Baustein für deren Umsetzung angesehen werden.

Bisher wird dies je nach Bebauungsgebiet und von wann die ersten Unterlagen sind durchaus unterschiedlich gehandhabt (teilweise aufgrund der Historie).

Wir möchten, dass die Örtlichen Bauvorschriften und die Bauleitplanung in der Gemeinde hinsichtlich der Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 um die notwendigen Standards hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz standardisiert werden, so dass die Formulierungen nicht jedes Mal geprüft werden müssen, sondern nur ausgewählt werden muss, welche der Punkte bei welchem Baugebiet in die Bauleitplanung aufzunehmen sind.

Die Punkte der Bauleitplanung sollten zusammen mit den verschiedenen Gremien erarbeitet und zusammengefasst werden (Bauamt, Ahnu, Energietisch, Klimarat, Klimaschutzmanagerin etc.).

Begründung:

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Bad Schönborn die Klimaneutralität zu 2030 erreicht und hat auch beschlossen ein gemeinsames Klimaschutzkonzept zu entwickeln und alle kommunalen Handlungen auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und entsprechend auszurichten.

Ein allgemeiner Standardkatalog vereinfacht für alle Beteiligten die Bauprozesse.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Torsten Thal

Fraktionsvorsitzender Grüne Liste Bad Schönborn