Der Antrag wurde am 10. Dezember 2019 gestellt
Antrag
Wer kennt sie
nicht, die modern gewordenen sogenannten Schottergärten, die gerne auch als
Steinöde oder als „Gärten des Grauens“ betitelten vollversiegelten Vorgärten
ohne irgendeinen ökologischen Wert.
Diese Gärten
sind im Hinblick auf die Artenvielfalt, die Aufheizung der besiedelten Gebiete
und auch unter weiteren ökologischen Gesichtspunkten nicht nur eine Katastrophe,
sondern sie verstoßen auch gegen den §9 Landesbauordnung Baden- Württemberg (
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
– § 9 Nichtüberbaute Flächen der
bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze (1) Die nichtüberbauten Flächen der
bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für
eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung
der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die
baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und
Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.)
Die Grüne Liste
Bad Schönborn stellt daher folgenden Antrag:
- Im Rahmen der Aufstellung von neuen und der Änderung von bestehenden Bebauungsplänen (auch für Gewerbegebiete) wird eine naturnahe Gartengestaltung festgeschrieben inklusive der Vorgabe eine standortgerechte Planung durchzuführen also einheimische Gewächse zu pflanzen und Neophyten zu vermeiden.
- Lediglich die bestehenden Schotter- und Steingärten sollen aus Rechtsschutzgründen Bestandsschutz haben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu finden, wie gegen Verstöße dieses Gebots vorgegangen werden kann.
Begründung:
Diese Flächen
kann man nicht mehr mit gutem Gewissen als Garten bezeichnen. Meist wird zunächst
die Humusschicht abgetragen und der verbliebene Grund mit einer Folie
abgedeckt. So kann nichts mehr von unten durchdringen und der Boden ist auch
gleich noch versiegelt. Dann wird ein halber Meter Kleingestein aus Indien oder
China aufgestreut. Das Ergebnis ist ökologisch so tot wie ein Stück Autobahn
und heizt sich ähnlich schnell auf. Nach einigen Jahren dann, wird das sich
doch durchkämpfende Unkraut oder Moos gerne mit Pestiziden bekämpft.
Gärten aber
dürfen keine lebensfeindliche Umgebung sei. Sie sollen im Idealfall mit ihrer
Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf und Kinderstube für Tiere bilden. Jeder Garten
sollte ein ökologischer Trittstein für Pflanzenarten, Insekten und Vögel sein,
die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von „Trittstein zu Trittstein
wandern“.
Deshalb sind diese
Flächen ein wichtiger Baustein im Biotopverbundsystem der Gemeinde.
Hinzu kommt,
dass sich Schottergärten und -flächen im Sommer stärker aufheizen als naturnahe
Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und
wirkt so der Abkühlung entgegen, was in den Zeiten des Temperaturanstiegs auch
zu bedenken ist. Ein versiegelter Boden kann kein Wasser speichern und somit muss
man dies auch zukünftig beim Starkregenmanagement beachten.
Auch bei der Auswahl
der Pflanzen ist Vorsicht angesagt, viele Vorgartenpflanzen bringen den
heimische Wildbienen und Insekten eben fast ebenso wenig wie Schottergärten. Neophyten
sind zu vermeiden, heimische Gewächse sollten unbedingt den Vorzug erhalten.
Da Bad
Schönborn ja beschlossen hat sich über eine Klimaneutralität bis 2030 Gedanken
zu machen, wäre die Umsetzung dieses Antrages nur konsequent und ein weiterer
kleiner Puzzlestein für eine lebenswerte Zukunft.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Torsten Thal
Fraktionsvorsitzender Grüne Liste Bad Schönborn
(TT)