Der Antrag wurde am 21. Mai 2019 gestellt.
Antrag
Für diesen Antrag
gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Antrag zur Schaffung der Stelle
einer Ehrenamtsbeauftragten oder eines Ehrenamtsbeauftragten.
Das Ehrenamt ist
in Bad Schönborn ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens.
Dabei kommt dem Ehrenamt bzw. dem bürgerschaftlichen Engagement eine immer
größere Bedeutung zu.
Um dieser immer
größeren Bedeutung Rechenschaft zu tragen, gilt es neue, flankierende
Instrumente aufzubauen.
Zwei dieser
Instrumente sind
- eine Ehrenamtsbörse (Jobbörse für
ehrenamtliche Tätigkeit)und
- eine Ehrenamtskarte (Karte, die für
Ehrenamtliche Vergünstigungen beinhaltet).
Diese zwei das
Ehrenamt fördernde und erleichternde Instrumente gilt es über die Gemeinde
bereitzustellen. Dabei kann die Ehrenamtsbörse vom Ehrenamtsbeauftragten
begleitet werden. Das Gleiche gilt für die Ehrenkarte, die als ein Zeichen des
Dankes und der Anerkennung für aktives Bürgerengagement vergeben wird. Diese
Ehrenkarte könnte zum Beispiel an alle ausgegeben werden, die über 18 Jahre alt
sind und sich freiwillig und unentgeltlich
für das Gemeinwohl für mehr als eine bestimmte Anzahl Stunden im Jahr
engagieren. Hierüber könnten
Vergünstigungen für die Bücherei,
für den Baggersee und andere Einrichtungen gewährt werden.
Begründung
Über die digitale
Ehrenamtsbörse können z.B. Rentner oder andere Freiwillige die nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit streben bzw. in
ihrer Freizeit andere Menschen und Vereine unterstützen wollen nach zu ihnen
passenden Institutionen und Vereinen suchen. Ebenso können Vereine und
Institution nach engagierten, ehrenamtlichen Mitstreitern suchen.
Mit der Vergabe
der Ehrenamtskarten dankt die Gemeinde Bad Schönborn den ehrenamtlich tätigen
für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl zur Verfügung stellen. Sie
stellt einen kleinen zusätzlich Anreiz da, sich ehrenamtlich zu engagieren und
ist als flankierendes Instrument zur Ehrenamtsförderung zu verstehen.
Unter Umständen
können sich auch mehrere Gemeinden oder ein Landkreis zusammentun, um diese
Karte gemeinsam herauszugeben. Diese Möglichkeit sollte von der Verwaltung
ebenfalls in Betracht gezogen werden.