Mehr grün: Baumschutzsatzung erneuern

In Bad Schönborn sind Bienen wieder zuhause

Antrag gestellt am 26. März 2019

Antrag

Die Fraktion Grüne Liste Bad Schönborn beantragt die Verwaltung, die „Satzung über den Schutz von Bäumen auf der Gemarkung von Bad Schönborn“ vom17.12.1998 dem heute geltenden rechtlichen Standard anzupassen. Hierzu verweisen wir beispielhaft auf die „Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über den Schutz von Landschaftsbestandteilen (Baumschutzsatzung)“ vom 5. Dezember 2013 sowie die „Satzung über den Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)“ aus dem Heidelberger Amtsblatt vom 26.09.1996 in der Fassung vom 27.07.2005. Die Baumschutzsatzung sollte klare rechtliche Regelungen und Sanktionen bei Regelverstößen enthalten. Ebenso sollte der Schutz von Obstbäumen in die Baumschutzsatzung von Bad Schönborn aufgenommen werden. Obstbäume sind ein wichtiger Bestandteil der Gemarkungsfläche für Mensch und Tiere. Zusätzlich sollte die Satzung Anreize schaffen, neue standortgerechte Bäume zu pflanzen.

Begründung

Von der Bevölkerung wird immer wieder bemängelt, dass zu viele Bäume gefällt werden, trotz bestehender Baumschutzsatzung. Daher sollte die alte Satzung überarbeitet und Neuerungen aufgenommen werden. Mittlerweile hat sich auch das Naturschutzrecht geändert, so dass die alte Satzung nicht mehr „Stand der Technik“ ist. Auch sind Festsetzungen in Bebauungsplänen zu treffen, um den Artenschutz bspw. von nistenden Vögeln, Käfern, Fledermäusen und anderen Tieren zu garantieren.