Grüne fehlen: CDU und Freie Wähler beerdigen Verkehrskonzept

Das Positive vorneweg: 99,8% der Verwaltungshaushalts-Summe war bei der jüngsten Haushaltsdebatte unbestritten.

Bei den restlichen 0,2%, bei denen der Bürgermeister eigene Akzente setzen wollte, setzte der Verwaltungsausschuß den Rotstift an. Das betraf u.a. auch das vom Bürgermeister vorgeschlagene Mobilitätskonzept/Verkehrszählung mit Analyse des Ziel- und Quellverkehrs in Höhe von 15.000 Euro.

CDU und Freie Wähler haben geschlossen dagegen gestimmt. Alexander Billmaier (CDU) schrieb dazu als Begründung: „(…)  Ausschlaggebend waren ausschließlich die Sorge um eine solide Finanzbasis unseres Heimatorts und die Einhaltung geltender Beschlüsse des Gemeinderats (…)“.

Sind also 15.000 Euro – oder 0,07 % des Verwaltungshaushalts – eine Gefahr für die solide Finanzbasis von Bad Schönborn? Wie wollen die CDU und die Freien Wähler Verkehrssicherheit und Lärmschutz entlang unserer Hauptstraßen planen und finanzieren (lassen) ohne als Grundlage über aktuelle Zahlen und Fakten zu verfügen?

Und wie sieht es mit dem geltenden Gemeinderatsbeschluß aus dem Jahr 2009 aus, wonach die Verwaltung aufgefordert wird, ein Gesamtverkehrskonzept für den ruhenden und fließenden Verkehr zu erstellen? Auf Basis von welchen Zahlen und Fakten soll die Verwaltung denn bitte dieses Verkehrskonzept realisieren (lassen)?

Wieso haben CDU und Freie Wähler nicht einen geänderten Antrag eingebracht, wenn ihnen der Umfang des vorgeschlagenen Gutachtens zu gering erschien? Wer ständig daran erinnert, dass der Gemeinderat das „Hauptorgan der Gemeinde“ ist, sollte eben dieses Recht auch tatsächlich einsetzen, um die Verwaltung anzuleiten.

So haben die Freien Wähler noch im Dezember folgendes zum Thema Verkehrszählung publiziert: „(…) erklärte er (der Bürgermeister) uns – privatissimo, nicht im Rahmen einer ordentlichen GRS (Gemeinderatssitzung) – was er mit dieser Verkehrszählung überhaupt bezweckt, wie diese ablaufen soll, und was das ganze kosten würde. Wir waren damals sehr erstaunt, hatte dies doch mit dem ursprünglichen SPD-Antrag wenig zu tun und einige von uns hätte dem sogar zustimmen können, wenn wir vorher darüber aufgeklärt worden wären. (…)“ Wo sind diese Stimmen der Freien Wähler am letzten Dienstag geblieben?

Interessant ist es zu beobachten, dass die Vertreter von CDU und Freie Wähler im Kreistag kein Problem mit Kosten von 30 Millionen Euro für eine 5-Kilometer Straße haben. Dies bei einem  Schuldenstand des Landkreises von über 100 Millionen Euro. Zum Vergleich: für Kosten von 0,015 Millionen Euro fallen in Bad Schönborn schon Sätze wie „Das gilt für den Finanzbereich natürlich in besonderer Weise. Wir tragen nicht nur Verantwortung für die Gegenwart. Vielmehr müssen wir die solide Basis für kommende Generationen schaffen, damit sie ihre eigene Zukunft selbst gestalten können. (…) Der Haushaltsentwurf der Verwaltung sah einige Kostenpunkte vor, denen wir unter dieser Maßgabe nicht zustimmen konnten.“.

Bedenklich ist auch, dass dann der SPD-Gemeinderat Hans Schindler, der während der Sitzung Sachanträge gestellt hat, dafür von der CDU und den Freien Wählern regelrecht an den Pranger gestellt wird: „Es gibt Spielregeln, die sind zwar nicht aufgeschrieben, aber an diese müssen Sie sich halten“ oder „Das ist reiner Populismus, was Sie da machen“ war da von empörten Gemeinderäten zu hören. Sachanträge zu einem Verhandlungsgegenstand zu stellen, ist aber das selbstverständliche Recht eines jeden Gemeinderats.

Die anwesenden Bürger haben bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung ein Interesse über das Pro und Kontra informiert zu werden. Die vorherigen Gespräche im nicht-beschliessenden Ausschuß sind ja nicht-öffentlich. Ob ein Antrag im Einzelfall Sinn macht, falls man selbst in den vorangegangenen Ausschußsitzungen tatsächlich nichts gesagt hat, muß jeder Gemeinderat für sich entscheiden.

Eine Bitte haben wir noch an unseren Bürgermeister Klaus-Detlev Huge: bitte führen Sie klare Besprechungs- und Entscheidungswege für die Anträge der Verwaltung und der Gemeinderäte ein. Es kann nicht sein, dass Gemeinderäte sich einfach auf das Argument „Verfahrensweg nicht eingehalten“ zurückziehen können, um an sich sinnvolle Anliegen zu beerdigen. Dies ist leider ein weiteres Mal geschehen.