Stellungnahme: Sachstandsbericht des Landkreises zur geplanten K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn

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Aktualisiert am 20. Mai und 24. Juni

Der aktuelle Sachstandsbericht des Landkreises zur geplanten K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn macht deutlich, dass die mehr als 40-jährige Planungsgeschichte der Straße in eine komplett neue Runde geht.

Das laufende Planungsverfahren, so ist in dem Bericht zu lesen, ist “von der Rechtsprechung quasi überholt” worden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.11.2013 macht nämlich auch im Falle der Bad Schönborner Umgehungsstraße eine neue bzw. modifizierte FFH (Flora-Fauna-Habitat) Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

Aber nicht nur das. In dem Bericht steht auch, dass davon auszugehen ist, „dass während der Dauer der Prüfung weitere Gutachten zu aktualisieren sind (z.B. Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf einen Prognosehorizont 2030).” Der Landkreis macht keine Angaben mehr zu einem Zeitpunkt für eine mögliche Realisierung.

Angesichts dieser neuen Entwicklung ist es mehr denn je erforderlich, dass die von Lärm und Abgasen betroffenen AnwohnerInnen an den Hauptstraßen Bad Schönborns durch Maßnahmen auf Basis der Lärmaktionsplanung, des Radverkehrskonzepts und der Verkehrssicherheit schnell entlastet werden, wie beispielsweise durch Tempo 30 innerorts, LKW-Durchfahrtverbote, Flüsterasphalt, Parkraumbewirtschaftung, Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs. Ein Gesamtverkehrskonzept, wie es von den Grünen seit Jahren gefordert wird, würde die Gemeinde bei den anstehenden Herausforderungen unterstützen und muss so schnell wie möglich auf den Tisch.

Seit 2012 liegt der Ball beim Regierungspräsidium bzw. beim Landkreis. Beide habe keine neuen Planungsverbesserungen vorgelegt. Daher lehnen wir weiter die vorgeschlagene Trasse ab.

Unser Antrag „Die Gemeinde bittet den Landkreis und das Regierungspräsidium mit hohem Nachdruck die kurzfristig wirksamen Maßnahmen auf Basis des Lärmaktionplans und anderer Planungen umzusetzen“ zum Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mit den Stimmen von CDU und FW abgelehnt. Hintergrund: von den kurzfristig wirksamen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan, der bereits im Juli 2014 verabschiedet wurde, ist erst EINE umgesetzt worden.

Die Recherche des Interessengemeinschaft „Umgehungsstraße Bad Schönborn“ hat ergeben, dass das Regierungspräsidium neben dem Fledermausgutachten viele weitere Punkte als kritisch betrachtet (siehe Artikel). Interessant ist, dass das Landratsamt gegenüber dem Kreistag und den Gemeinden die Aufmerksamkeit lediglich auf das Fledermausgutachten lenkt. Was steckt dahinter?