Kreisverband stärkt Rechte der Mitglieder

Die rund 30 anwesenden Mitglieder/-innen haben gestern Abend folgende Änderungen beschlossen:

  • 10 Mitglieder oder 5% der Mitglieder können eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung fordern
  • Jedes Mitglied ist antragsberechtigt
  • für wichtige Fragen wird die Urabstimmung auf Kreisebene eingeführt
  • die Trennung von Amt und Mandat bleibt erhalten. Bis zu zwei Kreistags-, Landesvorstands-, oder Bundesvorstandsmitglieder können im sechsköpfigen Kreisvorstand gewählt werden.
  • Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 6 Euro je Monat, davon werden 5 Euro an den Landesverband abgeführt. Schüler, Studenten und sozial Benachteiligte zahlen 3 Euro je Monat. Bei finanzieller Notlage kann der Kreisvorstand das Mitglied vom Beitrag befreien.
  • der Kreisverband fordert eine Sonder-BDK zur europäischen Finanzkrise