Anfrage: Spielhallen in Bad Schönborn

Anfrage an den Bürgermeister (übergeben am 2. Juli 2013)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Huge,

seit dem 1. Januar 2012 gilt die neue Vergnügungssteuersatzung. Am 29. November 2012 trat das neue Landesglückspielgesetz in Kraft. Der Ortsverband Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Es ist viel über “Spielhallenflut” im Land zu lesen. Wie sieht die Situation in Bad Schönborn aus? Welche Spielhallen wurden wann in welchem Umfang (Anzahl Spielgeräte) genehmigt?
  2. Vor rund einem Jahr hatten Sie angekündigt, dass die Mehreinnahmen auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung dazu genutzt werden, die verbesserte Schulsozialarbeit zu finanzieren. Welche Mehreinnahmen wurden 2012 auf der Grundlage der neuen Satzung erzielt? Welcher Anteil der verbesserten Schulsozialarbeit konnte damit finanziert werden?
  3. Zeitungsberichte über Kontrollen in anderen Landkreisen (Beispiel) zeigen, dass viele Spielhallenbetreiber u.a. die Bestimmungen des neuen Landesglückspielsgesetzes nicht einhalten. Wurden im ersten Halbjahr 2013 in Bad Schönborn Kontrollen bei den Spielhallen durchgeführt? Falls ja, mit welchen Ergebnissen? Falls nein, sind in Zusammenarbeit mit der Polizei Kontrollen vorgesehen?
  4. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht das neue Landesglücksspielgesetz vor, dass der Abstand zwischen Spielhalle und Kinder-/Jugendeinrichtung mindestens 500 Meter Luftlinie betragen muss. Welche der unter (1) genehmigten Spielhallen sind weniger als 500 Meter Luftlinie von einer Kinder-/Jugendeinrichtung (z.B. Kindergarten, Schule, Jugendmusikschule, Jugendtreff) entfernt?
  5. Rund 0,5% der Einwohner Deutschlands leiden an Glückspielsucht; d.h. in Bad Schönborn wären rund 50 Einwohner davon betroffen. Welche Massnahmen hat die Gemeinde Bad Schönborn ergriffen, um die “Glückspielsucht” einzudämmen?

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